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Einladung zum

 

Tag der Offenen Tür

 

am Dienstag, 4. Dezember 2012

10.00 - 16.00 Uhr

Gemeindeamt Sigmundsherberg

 

Wir laden Sie recht herzlich zum

Tag der Offenen Tür

anlässlich der Eröffnung der

   Post-Partner-Stelle   

am Gemeindeamt Sigmundsherberg ein.


Bei Punsch, Glühwein und kleinen Imbissen

haben Sie die Möglichkeit, unsere Post-Partner-

Stelle einmal näher kennenzulernen.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Bürgermeister

Franz Göd

samt Belegschaft

Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!


Am Donnerstag, den 18.10.2012 ist das Gemeindeamt

- wegen Fortbildung der Bediensteten-

geschlossen!


Wir bitten um Verständnis.

Der Bürgermeister

Franz Göd

Für die am 23. September 2012 stattfindende Volksbefragung geben wir Ihnen nachstehend Ort, Wahlzeit und Wahllokal bekannt:

Sigmundsherberg
Gemeindeamt, Hauptstraße 50

7.00 bis 13.00 Uhr
Rodingersdorf
Feuerwehrhaus-Dorfzentrum in Rodingersdorf
8.00 bis 11.30 Uhr
Kainreith
Feuerwehrhaus, Kainreith Nr. 13
8.30 bis 11.00 Uhr
Walkenstein
Jugendzentrum, Walkenstein Nr. 3
9.30 bis 11.00 Uhr
Brugg
Gemeinschaftshaus neben Brugg 9
10.00 bis 11.00 Uhr
Röhrawiesen
Feuerwehrhaus in Röhrawiesen
10.00 bis 11.00 Uhr
Theras
Kulturzentrum Theras Nr. 18
8.30 bis 11.30 Uhr
Missingdorf
Gemeindekanzlei, Missingdorf Nr. 34
9.00 bis 11.00 Uhr

Die Frage, die durch die Volksbefragung entweder mit „Ja“ oder mit „Nein“ zu entscheiden ist, lautet wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Sigmundsherberg zur Sicherung und Stärkung des Ortskernes das bestehende Postamt in der Hauptstraße 24a in Sigmundsherberg zu einem barrierefreien Bürgerservice- und Gemeindezentrum ausbaut, die Postgeschäftsstelle weiterführt und dafür diese Liegenschaft ankauft?“


 

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die spätestens am 23. September 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben (ab Geburtsdatum 23.09.1996) und am Stichtag (14. August 2012) in der Marktgemeinde Sigmundsherberg ihren ordentlichen Wohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wählerverständigungskarten
Jede(r) Wahlberechtigte erhält rechtzeitig vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation zugestellt. Diese Informationskarte enthält die Nummer seines Wahlsprengels und die Angaben zum Wahllokal und der Wahlzeit.
Wie ist das Wahlrecht auszuüben?
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jede(r) Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein/ihr Wahlrecht grundsätzlich in jenem Wahlsprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Weiters besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Wahlkarten und Briefwahl
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und diejenigen, die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen.
Ferner haben jene Personen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und welche die Stimmabgabe vor einer Besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Die Ausstellung der Wahlkarte ist mündlich oder schriftlich (Identitätsnachweis durch ein Dokument) am Gemeindeamt Sigmundsherberg zu beantragen.

Schriftliche Anträge müssen bis spätestens 19. September 2012 am Gemeindeamt eingelangt sein.
Mündliche Anträge können bis 21.09.2012, 12.00 Uhr gestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Dem/der WählerIn werden mit der Wahlkarte der amtliche Stimmzettel und ein verschließbares Wahlkuvert samt Rücksendekuvert ausgefolgt. Der amtliche Stimmzettel und das verschließbare Wahlkuvert sind mit der Wahlkarte zur Wahl mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten die Gemeinde ausnahmslos nicht ersetzen darf.

Wie erfolgt die Wahl vor einer besonderen Wahlbehörde („fliegenden“ Wahlkommission)?
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist und die bei Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte den Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht haben, werden am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde (so genannten „fliegenden“ Wahlkommission) in ihrer Wohnung besucht.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
WählerInnen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können das Wahlrecht auch im Wege der Übermittlung der verschlossenen (Brief)Wahlkarte an die Marktgemeinde Sigmundsherberg ausüben.

Hierzu hat der/die WählerIn den von ihm/ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das beigelegte Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen. Sodann hat er/sie auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Aus der eidesstattlichen Erklärung hat die Identität des Wählers hervorzugehen. Anschließend hat der/die WählerIn die Wahlkarte zu verschließen, die Wahlkarte in das Rückkuvert zu stecken und verklebt so rechtzeitig an die Marktgemeinde Sigmundsherberg zu übermitteln, dass die Wahlkarte im Überkuvert dort spätestens bis zum 23. September 2012 um 6:30 Uhr einlangt. Das Einwerfen der Wahlkarte in den Postkasten der Marktgemeinde Sigmundsherberg gilt als Einlangen.

Zusammenfassung:
Für eine gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Wahlkarte muss unterschrieben sein.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 23. September 2012 um 6:30 Uhr bei der Marktgemeinde Sigmundsherberg einlangen.


Stimmzettel
Bei der Volksbefragung kann nur der amtliche Stimmzettel, welcher von der Gemeindewahlbehörde aufgelegt wird, verwendet werden.

Persönliche Ausübung des Wahlrechts
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Personen dürfen sich von einer Begleitperson, die sie sich selbst auswählen können, führen und sich von dieser bei der Wahlhandlung helfen lassen.

Bei der am 23. September 2012 stattgefundenen Volksbefragung wurden:
1.285 Stimmen abgegeben.
18 Stimmzettel waren ungültig.
Die gültigen 1.267 abgegebenen Stimmen setzten sich wie folgt zusammen:
Wahlsprengel JA NEIN
Sigmundsherberg 164 347
Rodingersdorf 89 102
Kainreith 52 66
Walkenstein 55 41
Brugg 21 11
Röhrawiesen 32 17
Theras 116 90
Missingdorf 33 31
Summe: 562 705

buergermeisterschaft 88 6Am Samstag, 11. August 2012 hat unsere Gemeinde an der 88.6 Bürgermeisterschaft teilgenommen. Die Aufgabenstellung war gar nicht so einfach: so mussten wir innerhalb von 24h "Seaworld und Disneyland" nachbauen und nachstellen.


Mit unseren eifrigen Helfern haben wir diese Aufgabe mit BRAVOUR gemeistert! So wurden eine Achterbahn, eine Geisterbahn sowie ein Dornröschenschloss am raschesten Wege herbeigezaubert.

Bürgermeister als Indiana Jones, Delfin-Schwimmer, der Pirat Jack Sparrow und seine Piraten-Kollegen, Schneewittchen samt den 7 Zwergen, Donald Duck, Spiderman, Mickey Maus und Aschenputtel waren dabei ebenfalls gut vertreten.

Bgm. Franz Göd dankt an dieser Stelle nochmals den vielen freiwilligen Helfern für ihr großartiges Engagement!

 

Wie geht es nun weiter?

Auf www.radio886regional.at gibt es bereits Online-Voting.
Stimmen Sie mit ab!

Dem Gewinner dieser Abstimmung winkt eine Mega-Party inklusive Live-Auftritt des "Hot Pants Road Club".

Gemeinsam können wir dieses Event in unsere Gemeinde holen!

Also: VOTEN VOTEN VOTEN! 

www.radio886regional.at

Hier klicken um direkt zum Online-Voting zu gelangen...

Bürgermeisterschaft Online-Voting