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Nutzungsbedingungen - VOR-Schnupperticket
Präambel
Der Verkehrsverbund Ost-Region (der "VOR") bietet sogenannte Schnuppertickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an, die für die gesamte VOR Metropolregion - Wien, Niederösterreich und Burgenland genutzt werden können (das "VOR-Schnupperticket"). Die Marktgemeinde Sigmundsherberg (die "Marktgemeinde") hat vier VOR-Schnuppertickets erworben, um diese den Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern, die in der Marktgemeinde oder den Katastralgemeinden ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet haben zur Nutzung anzubieten. Für Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, die das VOR-Schnupperticket nutzen wollen (die "Nutzer") gelten folgende Nutzungsbedingungen (die "Nutzungsbedingungen"):
- Umfang der Nutzung
- Nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen können Nutzer jeweils ein VOR-Schnupperticket für eine Dauer von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen (der "Nutzungszeitraum")
- Pro Nutzer sind bis zu 2 Ausleihungen pro Monat möglich. Ausleihung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet einen abgeschlossenen Ausleihvorgang der mit der Abholung des VOR-Schnuppertickets beginnt und mit dessen Rückgabe endet; dies unabhängig von der Anzahl der Tage (maximal drei Tage) die innerhalb eines Ausleihvorgangs liegen.
- Streckennetz
- Das VOR-Schnupperticket gilt für jeweils eine Person für die gesamte VOR Region - Wien, Niederösterreich und Burgenland für die Economy-Klasse (2. Klasse) und umfasst grundsätzlich alle VOR-Linien inklusive Schnellbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus oder Züge der Lokalbahnen.
- Die Nutzer haben sich vorab darüber zu informieren, ob die geplanten Reisestrecken vom VOR-Schnupperticket abgedeckt werden. Die Marktgemeinde leistet keine Gewähr für einen bestimmten Streckenumfang. Derzeit sind der Marktgemeinde – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - insbesondere folgende Ausnahmen bekannt, die nicht im Umfang des VOR-Schnuppertickets enthalten sind: City Airport Train zum Flughafen Wien-Schwechat (CAT), Flixbus, Reblaus Express, Regiojet, oder Schneebergbahn.
- Reservierung
- Reservierungsanfragen können online unter https://www.schnupperticket.at oder am Gemeindeamt unter 02983 2203 zu den Parteienverkehrszeiten gestellt werden. Parteienverkehrszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (die "Parteienverkehrszeiten").
- Bei jeder Reservierung ist der vollständige Name, die Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der beabsichtigte Nutzungszeitraum anzugeben.
- Reservierungen werden grundsätzlich nach dem zeitlichen Eingang der Reservierungsanfrage vergeben. Die Marktgemeinde behält sich das Recht vor, von diesem Prinzip im Einzelfall abzugehen, insbesondere um Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern, die bisher noch kein VOR-Schnupperticket ausgeliehen haben vor Nutzer zu reihen, die das VOR-Schnupperticket bereits ein- oder mehrmalig genutzt haben.
- Abholung
- Die Abholung vorab reservierter VOR-Schnuppertickets hat zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr des ersten Nutzungstages zu erfolgen. Bei Nicht-Abholung des VOR-Schnuppertickets bis 10.00 Uhr werden die VOR-Schnuppertickets für kurzfristige Ausleihungen wieder freigegeben.
- Bei Abholung des VOR-Schnuppertickets ist die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen schriftlich zu bestätigen.
- Rückgabe
- Die Nutzer sind verpflichtet, das VOR-Schnupperticket am Tag, der auf den letzten Tag des Nutzungszeitraums folgt, zwischen 7.15 Uhr und 7.45 Uhr (die "Rückgabezeit") persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten am Gemeindeamt zurückzugeben. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, ist das VOR-Schnupperticket am darauffolgenden Montag in der Rückgabezeit zurückzugeben.
- Die Rückgabe außerhalb der Parteienverkehrszeiten kann auch durch Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten der Marktgemeinde Sigmundsherberg (links neben der Haupteingangstüre) erfolgen.
- Im Falle einer verspäteten Rückgabe des VOR-Schnuppertickets sind Nutzer verpflichtet, einen Betrag von EUR 15,-- (bei Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde) bzw. EUR 23,-- (bei Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde) für jeden angefangenen Tag, der nach dem Nutzungszeitraum liegt, zu bezahlen.
- Übertragbarkeit und Nutzungsbeschränkung
- Die Nutzer sind nicht berechtigt, das VOR-Schnupperticket an Dritte zu übertragen oder diesen entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
- Eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums ist unzulässig (wurde beispielsweise ein Nutzungszeitraum von Freitag bis Samstag vereinbart, ist eine Nutzung am anschließenden Sonntag unzulässig; dies obwohl eine Rückgabe des VOR-Schnuppertickets erst am darauffolgenden Montag möglich ist).
- Verlust des VOR-Schnuppertickets
- Bei Verlust des VOR-Schnuppertickets ist der Marktgemeinde – unabhängig vom Grad des Verschuldens - der Wiederbeschaffungswert des VOR-Schnuppertickets von derzeit EUR 860,‑‑ umgehend zu ersetzen.
- Stornierung / Ausschluss von der Nutzung
- Ein individueller Anspruch auf Ausleihung eines VOR-Schnuppertickets besteht nicht. Die Marktgemeinde ist berechtigt, eine Reservierung abzulehnen oder eine erfolgte Reservierung auch kurzfristig ohne Angaben von Gründen zu stornieren. In keinem Fall steht Nutzern ein Anspruch auf Abgeltung eines allenfalls eingetretenen oder behaupteten Schadens für den Fall zu, dass ein VOR-Schnupperticket, ungeachtet einer allfälligen Reservierung, nicht zur Verfügung gestellt wird.
- Die Markgemeinde ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigt, einzelne Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft von der Nutzung des VOR-Schnuppertickets auszuschließen.
- Datenschutz
- Eine Datenverarbeitung erfolgt lediglich in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Nutzungsbedingungen.