Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Marktgemeinde Sigmundsherberg verwendet ab 01.01.2024 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Bildmarke der Marktgemeinde Sigmundsherberg
Die Bildmarke wird in Farbe oder Graustufen abgebildet.
Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken
Online über: www.signaturpruefung.gv.at - dazu ist das pdf der Marktgemeinde Sigmundsherberg im Original (kein Ausdruck mit nachfolgenden Scan oder Foto) hochzuladen.
Ausdruck von amtssignierten Schriftstücken:
Die Marktgemeinde Sigmundsherberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Marktgemeinde Sigmundsherberg folgende Möglichkeiten zur Überprüfung der Echtheit:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)