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Stimmberechtigte können im Zeitraum von

Montag, 1. Oktober 2018 bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den jeweiligen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf ener Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

icon pdfZur Verlautbarung "ORF ohne Zwangsgebühren"

icon pdfZur Verlautbarung "Don't smoke" und "Frauenvolksbegehren"

 

In der Marktgemeinde Sigmundsherberg können Eintragungen währen des Eintragungszeitraums an folgender Adresse :

Gemeindeamt Sigmundsherberg
Hauptstraße 50
3751 Sigmundsherberg

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

 Montag, 1. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Dienstag, 2. Oktober 2018, von 08.00 bis 20.00 Uhr
 Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 08.00 bis 20.00 Uhr
 Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Freitag, 5. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
 Samstag, 6. Oktober 2018, von 08.00 bis 10.00 Uhr
 Sonntag, 7. Oktober 2018, geschlossen
 Montag, 8. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.