Stimmberechtigte können im Zeitraum von
Montag, 1. Oktober 2018 bis (einschließlich) Montag, 8. Oktober 2018
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den jeweiligen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf ener Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Zur Verlautbarung "ORF ohne Zwangsgebühren"
Zur Verlautbarung "Don't smoke" und "Frauenvolksbegehren"
In der Marktgemeinde Sigmundsherberg können Eintragungen währen des Eintragungszeitraums an folgender Adresse :
Gemeindeamt Sigmundsherberg
Hauptstraße 50
3751 Sigmundsherberg
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 1. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 2. Oktober 2018, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch, 3. Oktober 2018, von 08.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag, 4. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 5. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 6. Oktober 2018, von 08.00 bis 10.00 Uhr
Sonntag, 7. Oktober 2018, geschlossen
Montag, 8. Oktober 2018, von 08.00 bis 16.00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (8. Oktober 2018), 20.00 Uhr, durchführen.