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Für die am 23. September 2012 stattfindende Volksbefragung geben wir Ihnen nachstehend Ort, Wahlzeit und Wahllokal bekannt:

Sigmundsherberg
Gemeindeamt, Hauptstraße 50

7.00 bis 13.00 Uhr
Rodingersdorf
Feuerwehrhaus-Dorfzentrum in Rodingersdorf
8.00 bis 11.30 Uhr
Kainreith
Feuerwehrhaus, Kainreith Nr. 13
8.30 bis 11.00 Uhr
Walkenstein
Jugendzentrum, Walkenstein Nr. 3
9.30 bis 11.00 Uhr
Brugg
Gemeinschaftshaus neben Brugg 9
10.00 bis 11.00 Uhr
Röhrawiesen
Feuerwehrhaus in Röhrawiesen
10.00 bis 11.00 Uhr
Theras
Kulturzentrum Theras Nr. 18
8.30 bis 11.30 Uhr
Missingdorf
Gemeindekanzlei, Missingdorf Nr. 34
9.00 bis 11.00 Uhr

Die Frage, die durch die Volksbefragung entweder mit „Ja“ oder mit „Nein“ zu entscheiden ist, lautet wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass die Marktgemeinde Sigmundsherberg zur Sicherung und Stärkung des Ortskernes das bestehende Postamt in der Hauptstraße 24a in Sigmundsherberg zu einem barrierefreien Bürgerservice- und Gemeindezentrum ausbaut, die Postgeschäftsstelle weiterführt und dafür diese Liegenschaft ankauft?“


 

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die spätestens am 23. September 2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben (ab Geburtsdatum 23.09.1996) und am Stichtag (14. August 2012) in der Marktgemeinde Sigmundsherberg ihren ordentlichen Wohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Wählerverständigungskarten
Jede(r) Wahlberechtigte erhält rechtzeitig vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation zugestellt. Diese Informationskarte enthält die Nummer seines Wahlsprengels und die Angaben zum Wahllokal und der Wahlzeit.
Wie ist das Wahlrecht auszuüben?
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jede(r) Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein/ihr Wahlrecht grundsätzlich in jenem Wahlsprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Weiters besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Wahlkarten und Briefwahl
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und diejenigen, die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen.
Ferner haben jene Personen Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und welche die Stimmabgabe vor einer Besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.

Die Ausstellung der Wahlkarte ist mündlich oder schriftlich (Identitätsnachweis durch ein Dokument) am Gemeindeamt Sigmundsherberg zu beantragen.

Schriftliche Anträge müssen bis spätestens 19. September 2012 am Gemeindeamt eingelangt sein.
Mündliche Anträge können bis 21.09.2012, 12.00 Uhr gestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Dem/der WählerIn werden mit der Wahlkarte der amtliche Stimmzettel und ein verschließbares Wahlkuvert samt Rücksendekuvert ausgefolgt. Der amtliche Stimmzettel und das verschließbare Wahlkuvert sind mit der Wahlkarte zur Wahl mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten die Gemeinde ausnahmslos nicht ersetzen darf.

Wie erfolgt die Wahl vor einer besonderen Wahlbehörde („fliegenden“ Wahlkommission)?
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit unmöglich ist und die bei Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte den Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht haben, werden am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde (so genannten „fliegenden“ Wahlkommission) in ihrer Wohnung besucht.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
WählerInnen, denen eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können das Wahlrecht auch im Wege der Übermittlung der verschlossenen (Brief)Wahlkarte an die Marktgemeinde Sigmundsherberg ausüben.

Hierzu hat der/die WählerIn den von ihm/ihr ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das beigelegte Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen. Sodann hat er/sie auf der Wahlkarte durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass er/sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Aus der eidesstattlichen Erklärung hat die Identität des Wählers hervorzugehen. Anschließend hat der/die WählerIn die Wahlkarte zu verschließen, die Wahlkarte in das Rückkuvert zu stecken und verklebt so rechtzeitig an die Marktgemeinde Sigmundsherberg zu übermitteln, dass die Wahlkarte im Überkuvert dort spätestens bis zum 23. September 2012 um 6:30 Uhr einlangt. Das Einwerfen der Wahlkarte in den Postkasten der Marktgemeinde Sigmundsherberg gilt als Einlangen.

Zusammenfassung:
Für eine gültige Stimmabgabe im Wege der Briefwahl sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Wahlkarte muss unterschrieben sein.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 23. September 2012 um 6:30 Uhr bei der Marktgemeinde Sigmundsherberg einlangen.


Stimmzettel
Bei der Volksbefragung kann nur der amtliche Stimmzettel, welcher von der Gemeindewahlbehörde aufgelegt wird, verwendet werden.

Persönliche Ausübung des Wahlrechts
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Personen dürfen sich von einer Begleitperson, die sie sich selbst auswählen können, führen und sich von dieser bei der Wahlhandlung helfen lassen.