Hauptinhalt

Benachrichtigungstext

"Cookie-Hinweis"

Um die Website optimal gestalten und verbessern zu können, verwendet www.sigmundsherberg.gv.at Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.
icon notizFür mehr Infos hier klicken.

 

Kontakt

Standesbeamter
Stefan Kratzer
Tel.  02983 2203
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Welche Unterlagen sind zur Hochzeit erforderlich?

Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)

  • Geburtsurkunde
  • Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
  • Standesamtliche Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskraftvermerk versehen sein)
  • bei gemeinsamen, unehelich geborenen Kindern  - Geburtsurkunde der Kinder

Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)

  • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledikeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.
  • Reisepass

Fremdsprachige Urkunden

  • bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtliche beeideten Dolmetscher / Übersetzer.

Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Sachwalter hat - zusätzlich:

  • Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)
  • Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtkraftsbestätigung
  • die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)

 

Impressionen vom Trauungssaal

standesamtliche Eheschließung standesamtliche Eheschließung

 

standesamtliche Eheschließung standesamtliche Eheschließung

 

Welche Unterlagen sind bei einem Sterbefall erforderlich?

  • Anzeige des Todes (2 Seiten) - diese erhalten sie von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von der Ärztin bzw. dem Arzt oder der Totenbeschauerin bzw. dem Totenbeschauer.

Verstorbene/r ledig:

  • Geburtsurkunde (bei Geburten ab dem Jahrgang 1939) bzw.
  • Geburts-/Taufschein (bei Geburten bis zum Jahrgang 1939)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis der Staatsangehörigkeit

Verstorbene/r verheiratet bzw. verpartnert zusätzlich:

  • Heiratsurkunde bzw.
  • Partnerschaftsurkunde

Verstorbene/r verwitwet oder geschieden zusätzlich:

  • Heiratsurkunde bzw.
  • Partnerschaftsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft
    • z.B. Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen PartnerInnen, Scheidungsbeschlüsse bzw. Scheidungsurteile