Standesamt & Staatsbürgerschaft

    Welche Unterlagen sind zur Hochzeit erforderlich?

    Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)

    • Geburtsurkunde

    • Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

    • Staatsbürgerschaftsnachweis

    • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)

    • ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)

    • Standesamtliche Heiratsurkunden aller Vorehen

    • Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskraftvermerk versehen sein)

    • bei gemeinsamen, unehelich geborenen Kindern - Geburtsurkunde der Kinder


    Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)

    • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledikeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.

    • Reisepass


    Fremdsprachige Urkunden

    • bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtliche beeideten Dolmetscher / Übersetzer.


    Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Erwachsenenvertreter hat - zusätzlich:

    • Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)

    • Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtskraftsbestätigung

    • die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)


    Kontakt - Standesbeamter

    Parteienverkehrszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    telefonische Voranmeldung erbeten

    Impressionen vom Trauungssaal

    Welche Unterlagen sind bei einem Sterbefall erforderlich?

    • Anzeige des Todes (2 Seiten) - diese erhalten sie von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von der Ärztin bzw. dem Arzt oder der Totenbeschauerin bzw. dem Totenbeschauer.


    Verstorbene/r ledig:

    • Geburtsurkunde (bei Geburten ab dem Jahrgang 1939) bzw.

    • Geburts-/Taufschein (bei Geburten bis zum Jahrgang 1939)

    • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis der Staatsangehörigkeit


    Verstorbene/r verheiratet bzw. verpartnert zusätzlich:

    • Heiratsurkunde bzw.

    • Partnerschaftsurkunde


    Verstorbene/r verwitwet oder geschieden zusätzlich:

    • Heiratsurkunde bzw.

    • Partnerschaftsurkunde

    • Nachweis der Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft

      • z.B. Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen PartnerInnen, Scheidungsbeschlüsse bzw. Scheidungsurteile