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Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die Marktgemeinde Sigmundsherberg verwendet ab 01.01.2024 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Bildmarke der Marktgemeinde Sigmundsherberg

Die Bildmarke wird in Farbe oder Graustufen abgebildet.

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Online über: www.signaturpruefung.gv.at - dazu ist das pdf der Marktgemeinde Sigmundsherberg im Original (kein Ausdruck mit nachfolgenden Scan oder Foto) hochzuladen.

Ausdruck von amtssignierten Schriftstücken:

Die Marktgemeinde Sigmundsherberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Marktgemeinde Sigmundsherberg folgende Möglichkeiten zur Überprüfung der Echtheit:

  • Persönlich (Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr)

  • Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage): marktgemeinde@sigmundsherberg.gv.at

  • Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks):

    Hauptstraße 50 3751 Sigmundsherberg Niederösterreich