Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die Marktgemeinde Sigmundsherberg verwendet ab 01.01.2024 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Bildmarke der Marktgemeinde Sigmundsherberg
Die Bildmarke wird in Farbe oder Graustufen abgebildet.