Kontakt
Standesbeamter
Stefan Kratzer
Tel. 02983 2203
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Welche Unterlagen sind zur Hochzeit erforderlich?
Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)
- Geburtsurkunde
- Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
- ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
- Standesamtliche Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskraftvermerk versehen sein)
- bei gemeinsamen, unehelich geborenen Kindern - Geburtsurkunde der Kinder
Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)
- Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledikeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.
- Reisepass
Fremdsprachige Urkunden
- bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtliche beeideten Dolmetscher / Übersetzer.
Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Sachwalter hat - zusätzlich:
- Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)
- Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtkraftsbestätigung
- die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)
Impressionen vom Trauungssaal
Welche Unterlagen sind bei einem Sterbefall erforderlich?
- Anzeige des Todes (2 Seiten) - diese erhalten sie von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von der Ärztin bzw. dem Arzt oder der Totenbeschauerin bzw. dem Totenbeschauer.
Verstorbene/r ledig:
- Geburtsurkunde (bei Geburten ab dem Jahrgang 1939) bzw.
- Geburts-/Taufschein (bei Geburten bis zum Jahrgang 1939)
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis der Staatsangehörigkeit
Verstorbene/r verheiratet bzw. verpartnert zusätzlich:
- Heiratsurkunde bzw.
- Partnerschaftsurkunde
Verstorbene/r verwitwet oder geschieden zusätzlich:
- Heiratsurkunde bzw.
- Partnerschaftsurkunde
- Nachweis der Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft
- z.B. Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen PartnerInnen, Scheidungsbeschlüsse bzw. Scheidungsurteile