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Standesamt & Staatsbürgerschaft

Welche Unterlagen sind zur Hochzeit erforderlich?

Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)

  • Geburtsurkunde

  • Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)

  • ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)

  • Standesamtliche Heiratsurkunden aller Vorehen

  • Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskraftvermerk versehen sein)

  • bei gemeinsamen, unehelich geborenen Kindern - Geburtsurkunde der Kinder

Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)

  • Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledikeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.

  • Reisepass

Fremdsprachige Urkunden

  • bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtliche beeideten Dolmetscher / Übersetzer.

Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Erwachsenenvertreter hat - zusätzlich:

  • Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)

  • Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtskraftsbestätigung

  • die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)


Kontakt - Standesbeamter

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt

Parteienverkehrszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

telefonische Voranmeldung erbeten

Impressionen vom Trauungssaal

Welche Unterlagen sind bei einem Sterbefall erforderlich?

  • Anzeige des Todes (2 Seiten) - diese erhalten sie von der Krankenanstalt, dem Krankenhaus, von der Ärztin bzw. dem Arzt oder der Totenbeschauerin bzw. dem Totenbeschauer.

Verstorbene/r ledig:

  • Geburtsurkunde (bei Geburten ab dem Jahrgang 1939) bzw.

  • Geburts-/Taufschein (bei Geburten bis zum Jahrgang 1939)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis der Staatsangehörigkeit

Verstorbene/r verheiratet bzw. verpartnert zusätzlich:

  • Heiratsurkunde bzw.

  • Partnerschaftsurkunde

Verstorbene/r verwitwet oder geschieden zusätzlich:

  • Heiratsurkunde bzw.

  • Partnerschaftsurkunde

  • Nachweis der Auflösung der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft

    • z.B. Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen PartnerInnen, Scheidungsbeschlüsse bzw. Scheidungsurteile