Welche Unterlagen sind zur Hochzeit erforderlich?
Gilt für Braut und Bräutigam (beide Volljährig - beide Österreicher)
Geburtsurkunde
Bei einer Geburt im Ausland: Eine der Geburtenbuchabschrift entsprechende Urkunde z.B. Geburt in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Staatsbürgerschaftsnachweis
Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
ggf. Nachweis über akademischen Grad (Promotionsurkunde, Sponsionsurkunde)
Standesamtliche Heiratsurkunden aller Vorehen
Nachweis über die Auflösung aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunde, Scheidungsbeschlüsse oder Scheidungsurteile - diese müssen mit dem Rechtskraftvermerk versehen sein)
bei gemeinsamen, unehelich geborenen Kindern - Geburtsurkunde der Kinder
Ausländer / Ausländerinnen (zusätzlich)
Bestätigung der Ehefähigkeit: Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung oder Ledikeitsbescheinigung - diese Urkunden werden entweder von der zuständigen Heimatbehörde (z.B. Standesamt) oder von der zuständigen diplomatischen/konsularischen Vertretungsbehörde des ausländischen Staatsbürgers / der ausländischen Staatsbürgerin in Österreich ausgestellt.
Reisepass
Fremdsprachige Urkunden
bedürfen einer Übersetzung durch einen in Österreich zugelassenen gerichtliche beeideten Dolmetscher / Übersetzer.
Wenn einer der beiden Verlobten noch minderjährig ist oder einen Erwachsenenvertreter hat - zusätzlich:
Männer oder Frauen (zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr)
Ehemündigerklärung des Vormundschaftsgerichtes mit Rechtskraftsbestätigung
die beim Standesamt abzugebende Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters und des / der Erziehungsberechtigten ( = bei aufrechter Ehe der Eltern - Vater und Mutter)