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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 in ganz Österreich komplett wiederholt werden muss. Nach einer Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins am 2. Oktober 2016 findet die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag, den 4. Dezember 2016 statt.

Für die Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 wurden neue Wählerverzeichnisse erstellt. Das heißt, dass nun auch alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Wahltag (4. Dezember 2016) mindestens 16 Jahre alt sind, an der Wahl teilnehmen dürfen.

Wer ist zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl berechtigt?
Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, die

• am 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben
• am Stichtag (27. Oktober 2016) vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, und
• in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben bzw. als AuslandsösterreicherInnen in die Bundes-Wählerevidenz eingetragen sind.

Die Wahlberechtigten werden in Wählerverzeichnisse eingetragen, wobei die Eintragung eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde erfolgt, in der er am Stichtag seinen Hauptwohnsitz hatte.

Wie ist das Wahlrecht auszuüben?
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Jede(r) Wahlberechtigte hat nur e i n e Stimme und übt sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist. Jede(r) Wahlberechtigte der Marktgemeinde Sigmundsherberg erhält rechtzeitig vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation. Die Wahlinformationskarte für die nicht am 2. Oktober 2016 erfolgte Bundespräsidentenwahl darf nicht mehr verwendet werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, werden die Wählerinnen und Wähler gebeten, die Wahlinformation für den 2. Oktober 2016 zu entsorgen.
Die neue Informationskarte enthält die Nummer des Wahlsprengels und die Angaben über das Wahllokal und die Wahlzeit.

Bitte nehmen Sie zur Wahl unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mit!

Wie wähle ich, wenn die Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal nicht möglich ist?
Für derartige Anlässe wurden vom Gesetzgeber folgende Möglichkeiten geschaffen, wobei in jedem Fall der Besitz einer Wahlkarte zwingende Voraussetzung ist.

Die bereits ausgestellten Wahlkarten für die nicht am 2. Oktober 2016 erfolgte Bundespräsidentenwahl sind nicht mehr gültig und müssen daher neu beantragt werden!

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen.


Briefwahl
Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausgeübt werden. Die Wahlkarte ist entweder so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr, einlangt, oder am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder bei einer Bezirkswahlbehörde bis 17:00 Uhr abzugeben.

Wahl vor einer inländischen Wahlbehörde
Im Inland besteht auch die Möglichkeit, am Wahltag vor einer Wahlbehörde zu wählen. In diesem Fall hat der (die) Wahlkarteninhaber(in) den Briefumschlag bis zur Stimmabgabe sorgfältig zu verwahren und am Wahltag dem (der) Wahlleiter(in) zu überreichen.
Vor der Wahlbehörde hat sich der (die) Wahlkarten-wähler(in), wie alle übrigen Wähler(innen), durch eine Urkunde oder sonstige amtliche Bescheinigung, aus der seine (ihre) Identität ersichtlich ist, auszuweisen.

Wahl vor einer besonderen Wahlbehörde
(„Fliegende Wahlkommission“)
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag in Folge mangelnder Geh- oder Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, unmöglich ist und die bei Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte den Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht haben, werden am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde („fliegenden“ Wahlkommission) zur vereinbarten Zeit in ihrer Wohnung besucht.

Wie und wo erhalte ich eine Wahlkarte?
Für alle Wahlberechtigten, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Sigmundsherberg für die Bundespräsidentenwahl enthalten sind, erfolgt die Ausstellung der Wahlkarte am Gemeindeamt Sigmundsherberg zu den Parteienverkehrszeiten.

Antragsfrist
Schriftlich (auch per Telefax, per E-Mail oder über www.wahlkartenantrag.at)
• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 30. November 2016)
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 2. Dezember 2016, 12:00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller oder von der Antragstellerin bevollmächtigte Person möglich ist.

Mündlich
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 2. Dezember 2016, 12:00 Uhr)

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!

Antragsform
Bei einer mündlichen Antragstellung wird ein Identitätsdokument benötigt:
• ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung der Identität:
• Angabe der Reisepassnummer (kein Führerschein)
• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur werden keine weiteren Dokumente benötigt.

Bitte beachten Sie:
Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten.

Am 22. 9. heißt es Einzelticket = Tagesticket

                                                                                                                   

VOR nimmt die Europäische Mobilitätswoche zum Anlass, auf das dichte Öffi-Netz in der Ostregion aufmerksam zu machen: Um die eigenen Fahrgewohnheiten zu überdenken gilt am 22. September der Einzelfahrschein für Bus, Bahn und Bim, für beliebig viele Fahrten auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland im als Tageskarte auf der gewählten Strecke. Mit diesem Schnupperangebot setzt der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) ein Zeichen für umweltfreundliche Mobilität.

 

Wiener Mobilitätswoche
Zudem werden die Vorzüge umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel am Samstag, 17. und Sonntag, 18.9.2016 beim Streetlife Festival auf der autofreien Babenberger Straße in Wien mit verschiedenen Aktivitäten zum Urban Lifestyle präsentiert. VOR ist mit ITS Vienna Region vertreten und zeigt den Besuchern, wie ihr Smartphone mit der VOR | AnachB App zum persönlichen, multimodalen Routenplaner nicht nur für Wien, Niederösterreich und Burgenland, sondern ganz Österreich wird.

 

 

 

Mit regionaler Energie und nur 2 Liter auf 100 km gut unterwegs.

Zeitgleich und in Kooperation mit dem Kunsthandwerks- und Bauernmarkt am 18. & 19. Juni in Sigmundsherberg fanden die E-Mobilitäts-Infotage der Marktgemeinde statt. Dabei gab es alle wissenswerten Infos zu Elektroautos, Schnell-Laden und Carsharing.

Eine Reihe von Interessierten nutzte die Chance, die E-Fahrzeuge zu besichtigen und Probe zu fahren. Mit BMW i3, Nissan e-NV200, Renault Zoe, Kia Soul eV bis zum VW e-Golf waren alle aktuellen Fahrzeuge vertreten.

Dass wir Dank der E-Mobilität unsere Fahrzeuge mit Strom aus Sonne, Wasser, Wind, einfach aus regionalen erneuerbaren Energiequellen decken können. Das ist nicht nur günstiger als Benzin oder Diesel zu tanken, sondern verhindert auch, dass wir unser Geld für importierte Energie ausgeben und in der Region halten können. Immerhin ist es mehr als 1 Million Euro pro Tag, die aus dem Waldviertel für Energieimporte abfließt.

An beiden Tagen wurde eine Reihe von Probefahrten gemacht, in Summe waren es mindestens 700 emissionsfreie Kilometer. Alle, die es probiert haben, stiegen mit einem Lächeln aus und man war sich einig, es macht Sinn UND Freude elektrisch unterwegs zu sein. Es ist nicht nur „superleise im Betrieb“, sondern auch ein „cooles Drehmoment gleich beim Wegfahren“. Wichtige Erkenntnis war auch, dass man sich auch vom Vorurteil der geringen Reichweite verabschieden darf und gleichzeitig das Schnellladenetz in NÖ ermöglicht, in einer halben Stunde wieder mind. 100 km „im Tank“ zu haben.

Das Interesse zeigt eindrucksvoll, dass der Wille der Bevölkerung da ist, Wege energieeffizient und günstig mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zurückzulegen. Davon ist auch Frau Mag. Renate Brandner-Weiß von der Energieagentur der Regionen überzeugt, die im Auftrag der Marktgemeinde Sigmundsherberg, den E-Mobilitätsschwerpunkt in Kooperation mit Rupert Ludl vom Kunsthandwerks- und Bauernmarkt vorbereitete.

 

 

Bereits bei der Eröffnung gab es reges Interesse.
Mit dabei waren v.l.: Bgm. Franz Göd, Bgm. Niko Reisel, Vbgm. Johannes Hofer,
Rupert Ludl (Organisator des Kunsthandwerks- und Bauernmarktes,
Jürgen Edelmann (Energieagentur der Regionen, Sophie Reisel und
Renate Brandner-Weiß (Energieagentur der Regionen).
Foto: Energieagentur der Regionen

 

 

E-Mobilität bringt’s.

Damit ist man rund 70 % effizienter unterwegs als mit einem Verbrennungsmotor und kommt mit rund 4 Euro 100 Kilometer und damit spart man bei jedem „Tanken“.

Quelle: eigene Berechnungen,
www.energieagentur.co.at

 

Bilder: Energieagentur der Regionen

Für den Kurzfilm "Josef, Markus, Julian" wird in Niederösterreich  ein Bauernhof als Drehort gesucht. Vorzugsweise suchen wir einen kleinen Milchhof, gern auch leerstehend, welchen wir nach dem Drehbuch nach einrichten können.

Bei dem Projekt handelt es sich um ein Semester Projekt des Regisseurs Özgür Anil, welcher mit seinen vorangegangenen Werken bereits  sein Talent unter Beweis stellen konnte.

Unterstützt wird er bei der Umsetzung von Oscar-Preisträger Michael Haneke (Amour) und Markus Schleinzer (Michael).

Der Drehort wird Anfang September für eine Dauer von 8 Tagen benötigt.

Anforderungen laut Drehbuch:

  • Das Wohnhaus sollte über einen ersten Stock verfügen
  • Schlafzimmer im 1. Stock
  • Kuhstall/ weitere Stallgebäude nicht allzu weit weg vom Hauseingang.
  • Größe: wie ein kleiner Familienbetrieb, kein Großbetrieb
  • Zufahrt mit dem Auto bis zum Hauseingang muss möglich sein

Wenn sie selber in dem Haus wohnen, organisieren wir gerne eine Ersatzunterbringung.
An dem Projekt arbeiten engagierte Studenten der Filmakademie Wien. Es wird mit überschaubarem Budget gearbeitet. Dennoch  können wir eine Motivmiete/Aufwandsentschädigung und eine Stromaufwandspauschale als Gegenleistung anbieten. Selbstverständlich wird auch ein Motivertrag abgeschlossen.

Können Sie sich vorstellen Ihren Hof für das ambitionierte Projekt zur Verfügung zu stellen? Wir sind auch bereit persönlich vorbei zu kommen um das Vorhaben detaillierter zu erläutern.

Wenn sie einen Tipp für uns haben, würde ich mich sehr über einen Anruf oder eine Mail Ihrerseits freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Shirin Hooshmandi

Kontakt:
SHIRIN HOOSHMANDI - Produktionsleitung "Josef, Markus, Julian"
Tel.:    06802007399
Mail.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

INHALT VOM FILM:
Der Film erzählt von  Markus, der mit seinem Sohn Julian, seinen Vater auf dem Land besucht. Um neben seiner Rente sich etwas dazu zu verdienen kümmert sich Josef seit dem Tod seiner Frau alleine um den Hof. Er freut sich über die Gesellschaft seines Sohnes und Enkels aber merkt bald, dass Markus und Julian nicht nur zu Besuch gekommen sind.