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Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die Marktgemeinde Sigmundsherberg verwendet ab 01.01.2024 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

2023 12 27 Bildmarke

Bildmarke der Marktgemeinde Sigmundsherberg

Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken

Online über: www.signaturpruefung.gv.at - dazu ist das pdf der Marktgemeinde Sigmundsherberg im Original (kein Ausdruck mit nachfolgenden Scan oder Foto) hochzuladen.

Ausdruck von amtssignierten Schriftstücken:

Die Marktgemeinde Sigmundsherberg bietet der Empfängerin oder dem Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken der Marktgemeinde Sigmundsherberg folgende Möglichkeiten zur Überprüfung der Echtheit: